Kleiner Leitfaden zum Urheberrecht im Literaturforum

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BlauerSalon
Beiträge: 187
Registriert: 01.07.2005

Beitragvon BlauerSalon » 11.09.2006, 15:57

Liebe Dichterinnen und Dichter!

Oft möchte fällt einem beim Kommentieren von Texten dieses oder jenes Gedicht zum Vergleich ein, das man gerne als Anschauungsmaterial heranziehen möchte. Dies ist natürlich sehr lobenswert, jedoch ist hierbei dem geltenden (Urheber)Recht unbedingt Folge zu leisten, da sich der Salon (also vielmehr die verantwortliche Betreiberin) eine Unterlassungsklage schlicht und ergreifend nicht leisten kann - schon eine Urheberrechtsverletzung kann das Aus des Salons bedeuten. Alle Moderatoren und Benutzer sind daher auch angewiesen, nach möglichen Urheberrechtsverletzungen Ausschau zu halten und diese so schnell wie möglich zu melden. Die folgende kleine Abhandlung soll dabei als Orientierung dienen.


1. Grundlage

Ist das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland, online zu lesen hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Geschützt sind nach §2:

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören
insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der
angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke
geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen
werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen,
Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


Sowie weiterhin nach § 87 "Datenbanken", worunter möglicherweise auch Websites als Ganzes zu verstehen sind (ungeklärt).

2. Unbedenkliches
Vollkommen unbedenklich sind all jene Werke,
a) deren Urheber schon mehr als 70 Jahre tot ist
b) die anderweitig gemeinfrei geworden sind, z.B. durch Verzicht des Autors auf das Urheberrecht
c) für die der jeweilige Nutzer des Forums, der die Werke einstellt, vom Urheber selbst oder vom jeweils Berechtigten die Erlaubnis zur freien Verwendung hat

Liegt einer der drei Punkte vor, so ist er glaubwürdig nachzuweisen (ein Werk von Goethe wird man wohl noch erkennen, dass ein Bild von Wikipedia (=gemeinfrei) ist, sollte per Link beglaubigt werden, und eine Nutzungserlaubnis z.B. per E-Mail ist immer zu zitieren!). Außerdem ist immer ausführlich auf den Urheber hinzuweisen und klar zu machen, dass es sich um einen fremden Inhalt handelt.

3. Verbotenes

Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen im Literaturforum des Blauen Salons nicht reproduziert werden. Es darf also z.B. kein Gedicht von Gottfried Benn eingestellt werden, ebenso wenig ein aktueller Musiktitel oder ein Bild/Foto eines Künstlers, das die unter 2. aufgeführten Kriterien nicht erfüllt. Gleiches gilt für Filme. Verstöße werden mit sofortiger Löschung rückgängig gemacht, das jeweilige Mitglied ist auf diesen Text aufmerksam zu machen. Bei wiederholten Verstößen ist über weiterführende Konsequenzen (Verwarnungen, Ausschluss aus dem Forum) nachzudenken.

3.a Zitatrecht - ein Graubereich
Laut UrhG § 51 dürfen urheberrechtlich geschützte Werke doch wiedergegeben und vervielfältigt werden, wenn "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden" [§ 51 Nr.1] (Großzitat) oder zumindest Stellen des Werkes zitiert werden dürfen, wenn diese Stellen "eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden" [§51 Nr. 2] (Kleinzitat).
Ob das Zitieren also rechtens ist, hängt davon ab, ob das zitierende Werk (also der jeweilige Forumsbeitrag) als "selbständiges wissenschaftliches Werk" oder als "selbständiges Sprachwerk" sich qualifiziert. Dies ist rein theoretisch möglich, z.B. bei längeren theoretischen Abhandlungen und Erörterungen. Da es sich hierbei aber um einen Graubereich handelt, in dem es für den Laien so gut wie unmöglich ist, die Rechtmäßigkeit des Zitierens zu überprüfen, gilt für das Forum grundsätzlich der Verweis auf das Zitierrecht nicht.

Urheberrechtlich geschützte Werke sind damit in keinem Fall hier zu reproduzieren, wenn nicht Punkt 2 gilt.


4. Fragliches

Die Gesetzeslage ist zurzeit umstritten, es gibt mitunter sich widersprechende Gerichtsurteile (!) und die Fachliteratur ist sich ebenfalls nicht einig. Zudem stehen gerade im Zusammenhang mit dem Internet weitere Urheberrechtsreformen bevor.
Dennoch lässt sich heute bereits sagen, dass das Verlinken zu urheberrechtlich geschützten Inhalten auf anderen Webseiten (sofern diese Inhalte dort bereits dem Urheberrecht gemäß eingestellt sind) in der Tat erlaubt ist. Den möglichen Einwände, die sich vor allem auf das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechts (§ 16, § 17, § 23) beziehen, wird heute meist widersprochen (siehe hierzu z.B.: http://www.jurpc.de/aufsatz/20020072.htm).

Dennoch ist beim Verlinken auf die folgenden Dinge zu achten.
a) es gilt wiederum, dass fremde Inhalte als solche gekennzeichnet werden müssen, insbesondere ist es absolut geboten, dass der Urheber namentlich genannt wird. Ebenfalls sollte natürlich der Titel des Werkes erscheinen, bestenfalls noch weitere Zusatzinfos, denn es darf niemals der Eindruck entstehen, der verlinkende Benutzer oder gar das Literaturforum wären in irgendeiner Weise Urheber des verlinkten Werks.
b) der Link sollte das Bild des Werkes, das der Besucher "normalerweise" beim Besuch der verlinkten Seite hätte, nicht verändern: z.B. kann man häufig direkt auf Bilder/pdf-Dateien verlinken, die restliche Webseite wird ausgespart - dies muss vermieden werden (Bearbeitungsrecht) (am besten ist es, auf die Startseite zu verlinken, und den anderen Mitglieder schnell zu erklären, wo es zu dem jeweiligen Werk geht).

Auf der sicheren Seite ist man natürlich ohne Links (alternativ bietet sich noch an, nur den Namen und Urheber anzugeben, und dann auf Internet-Suchmaschinen zu verweisen, die jeder Nutzer für sich selbst befragen kann), was deshalb auch grundsätzlich empfohlen wird.

Bei Fragen PN an Lisa oder lichelzauch.

Liebe Grüße,

der Blaue Salon

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