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Geht nicht

Verfasst: 30.12.2019, 14:50
von Kurt
Der Wunsch etwas zu besitzen gehört nicht zum Besitz, auch nicht zum geistigen.

Verfasst: 02.01.2020, 10:44
von Kurt
Birke, wenn mein Fahrrad den Besitzer wechselt, löst es sich doch nicht auf. Außerdem darum geht es hier ja nicht.

Verfasst: 02.01.2020, 10:47
von birke
meinst du denn, es gäbe überhaupt keinen immateriellen besitz?

Verfasst: 02.01.2020, 11:33
von Kurt
Wie ich weiter oben schon sagte, könnte man sogar sein Haus etwa gleichzeitig als immateriellen Besitz begreifen. Es ist nicht wie die angewachsene Nase, auch verleibt man es sich nicht ein. Aber letztlich macht sich mein Gehirn ein Bild von dem Haus und dieses könnte ich auch innerlich mit mir herumtragen als Besitz. Könnte man vielleicht so betrachten. Aber ein Wunsch ist ein Begehren, ein Verlangen oder Streben nach einer Sache oder Fähigkeit. Und diesen Antrieb kann ich nicht in Besitz nehmen wie ein Haus. Ich müsste jenes Erleben, jenen Vorgang einfrieren, um ihn besitzen zu können. Das ist aber nicht möglich, auch immateriell besehen.

LG Kurt

Verfasst: 02.01.2020, 11:53
von birke
Kurt hat geschrieben:Aber ein Wunsch ist ein Begehren, ein Verlangen oder Streben nach einer Sache oder Fähigkeit.


das ist aus meiner sicht das "wünschen", was du hier beschreibst - der "wunsch" an sich ist "etwas".
aber det janze ist wohl eine philosophische frage, wie man etwas definiert, "mein wunsch" sagt man aber zumindest.
ich glaube, hierüber könnte man noch lange diskutieren...!? ;)
lg

Verfasst: 02.01.2020, 12:34
von Kurt
Birke, Philosophieren heißt, alles infrage zu stellen, und das Ergebnis war bei mir, das "der" Wunsch, wie wir umgangssprachlich sagen, falsch ist. Es müsste heißen, das Wünschen. Unsere Sprache müsste sich auch mal langsam den wissenschaftlichen Entdeckungen anpassen. Es wird ja immer noch gesagt, die Sonne geht auf oder der Mensch stamme vom Affen ab. Ist nicht so leicht totzukriegen, genau wie "ich habe einen Wunsch".

LG Kurt

Verfasst: 02.01.2020, 12:42
von Pjotr
Eben. Zu den Sachen selbst. Einen Wunsch würde ich als einen mentalen Zustand bezeichnen: Sehnsuchts-Empfindung, Hoffnungs-Empfindung, Vorfreude-Empfindung, Enttäuschungs-Empfindung -- je nach Bedingungs-Mix ein spezieller Empfindungs-Cocktail. Das liegt fernab der Besitz-Problematik.

Verfasst: 02.01.2020, 16:56
von birke
Kurt hat geschrieben:Birke, Philosophieren heißt, alles infrage zu stellen, und das Ergebnis war bei mir, das "der" Wunsch, wie wir umgangssprachlich sagen, falsch ist. Es müsste heißen, das Wünschen.


ach so! allerdings schreibst du im eingangsposting ja selbst vom "wunsch". :)
für mich liegt aber in nuancen ein unterschied im "wunsch" und im "wünschen". letzteres ist aktives tun, wohingegen der "wunsch" für mich eher das symbolisiert, was sich jemand wünscht. ich gebe zu: ob man einen wunsch nun "besitzen" kann oder nicht, kann kontrovers diskutiert werden.. ich persönlich vertrete halt die ansicht: ja, ein wunsch kann schon durchaus besitz sein. mein wunsch nach weltfrieden. den besitze ich. (wohingegen man (welt)frieden nun auch wieder nicht besitzen kann, oder...? :) )

lg